Genehmigungs- und Vergabemanagement

GENEHMIGUNGSMANAGEMENT IM PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN MINERALSTOFFDEPONIE HASCHENBROK

Projekt Details

Die Bodenkontor Steinhöhe GmbH beabsichtigt im Landkreis Oldenburg den Ausbau einer ehemaligen Sandgrube zur Deponie für Bauschutt, Boden, Straßenaufbruch und andere Mineralstoffe (Deponieklasse I). 11,05 ha sind für die gesicherte Ablagerung von rund 1,44 Mio. m³ Abfall vorgesehen. Die wachsende Komplexität des Planfeststellungsverfahrens und die Vielzahl der Einwendungen veranlassten die Bodenkontor Steinhöhe GmbH dazu, die Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH mit dem Genehmigungsmanagement im Planfeststellungsverfahren für den Bau und den Betrieb der Deponie Haschenbrok zu beauftragen.

Gesamtprojektdauer: seit 2012 (fortlaufend)
Gesamtprojektkosten: rd. 18 Mio. €
Flächengröße: rd. 11,05 ha

Leistungsanteil der BIG:

  • Strategische Beratung bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens,
  • Unterstützung bei der Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen und Nachweise,
  • Klärung des Untersuchungsumfangs und Anforderungsprofils von Fachgutachten (u.a. Schall, Staub, Umweltverträglichkeit, Artenschutz, Windkraft, Baugrund, Hydrologie),
  • stringente Verfolgung der Verfahrensabläufe zur zeitlichen Straffung,
  • Initiierung und Koordination zu ergänzender Fachbeiträge,
  • Veranlassung, Vorbereitung und Organisation behördlicher Abstimmungsgespräche für den Projektfortschritt in allen Phasen,
  • Koordination von Fachplanungs- und Gutachterleistungen,
  • Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen für die Fach- und Genehmigungsbehörden,
  • Beseitigung von Informationsdefiziten und Verfahrenshemmnissen,
  • Plausibilitätsprüfung und Qualitätssicherung von Planungen und Fachgutachten,
  • Zusammenführung aller Fachbeiträge zu einer konsistenten Antragsunterlage,
  • Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation für mehr Projekttransparenz,
  • systematische Abarbeitung der Einwendungen: Analyse, Bearbeitung der Entgegnungen und Adressierung der erforderlichen Beiträge an Fachplaner und Fachgutachter,
  • Abgleich von Einwendungen und Erwiderungen hinsichtlich eines einheitlichen Informationsniveaus und unter Berücksichtigung der Ansprüche der Betroffenen,
  • Vorbereitung und Begleitung des Erörterungstermins,
  • Umsetzung ergänzender behördlicher Anforderungen.

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