Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte für die Geltung des EU-Vergaberechts durch die EU-Kommission angepasst. Da in der deutschen Vergabeverordnung direkt auf die jeweiligen Änderungen auf EU-Ebene enthält, gelten die europaweiten Schwellenwerte automatisch auch in Deutschland.
Demnach gelten mit der Verkündung am 15.11.2023 seit dem 01.01.2024 folgende Netto-Wertgrenzen für öffentliche Aufträge:
- Bauaufträge (alle Bereiche): 5.538.000 € (statt bislang 5.382.000 €)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge
- außerhalb des Sektorenbereichs: 221.000 € (statt bislang 215.000 €)
- der obersten und oberen Bundesbehörden: 143.000 € (statt bislang 140.000 €)
- im Sektorenbereich und Bereich Verteidigung und Sicherheit: 443.000 € (statt bislang 431.000 €)
- Konzessionen (alle Bereiche): 5.538.000 € (statt bislang 5.382.000 €)
- Soziale und andere besondere Dienstleistungen
- für öffentliche Auftraggeber: 750.000 € (unverändert)
- für Sektorenauftraggeber: 1.000.000 € (unverändert)
Diese Regelungen gelten bis zum 31.12.2025.