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Änderungen bei den EU-Schwellenwerten zum Jahresbeginn

Alle zwei Jahre werden die Schwellenwerte für die Geltung des EU-Vergaberechts durch die EU-Kommission angepasst. Da in der deutschen Vergabeverordnung direkt auf die jeweiligen Änderungen auf EU-Ebene enthält, gelten die europaweiten Schwellenwerte automatisch auch in Deutschland.

Demnach gelten mit der Verkündung am 15.11.2023 seit dem 01.01.2024 folgende Netto-Wertgrenzen für öffentliche Aufträge:

  • Bauaufträge (alle Bereiche): 5.538.000 € (statt bislang 5.382.000 €)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge
    • außerhalb des Sektorenbereichs: 221.000 € (statt bislang 215.000 €)
    • der obersten und oberen Bundesbehörden: 143.000 € (statt bislang 140.000 €)
    • im Sektorenbereich und Bereich Verteidigung und Sicherheit: 443.000 € (statt bislang 431.000 €)
  • Konzessionen (alle Bereiche): 5.538.000 € (statt bislang 5.382.000 €)
  • Soziale und andere besondere Dienstleistungen
    • für öffentliche Auftraggeber: 750.000 € (unverändert)
    • für Sektorenauftraggeber: 1.000.000 € (unverändert)

Diese Regelungen gelten bis zum 31.12.2025.

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