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Nachhaltige Beschaffung

Eine nachhaltige öffentliche Beschaffung integriert soziale und ökologische Kriterien in Ausschreibungen für öffentliche Aufträge.

Soziale und ökologische Kriterien können in Ausschreibungen für öffentliche Aufträge und insbesondere mehrstufigen Vergabeverfahren an verschiedenen Stellen berücksichtigt werden. Zum Beispiel kann die Leistungsbeschreibung ökologische Mindestanforderungen an das Produkt oder die Leistung enthalten oder es können entsprechende Eignungs- und/oder Zuschlagskriterien definiert werden. Öffentliche Auftraggeber dürfen z. B. die Vorlage von Umweltgütezeichen verlangen, die als Beleg für die in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen gelten.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, beim Zuschlagskriterium Kosten, anstatt allein die Anschaffungskosten heranzuziehen, die gesamten Lebenszykluskosten des Produkts oder der Leistung zu bewerten. Die VgV schreibt diese Berechnung bei europaweiten Ausschreibungen in § 67 VgV für energieverbrauchsrelevante Liefer- oder Dienstleistungen bereits vor. In die Berechnung der Kosten gehen hierbei nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch Betriebs- und Entsorgungskosten ein. Die Lebenszykluskosten sind bei umweltfreundlichen Alternativen oft niedriger. Die Berechnungsmethode und die notwendigen Informationen, die der Bieter für die Berechnung beibringen muss, müssen in den Ausschreibungsunterlagen angegeben werden.

Auf der Website der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung des Beschaffungsamtes des BMI, die übrigens aktuell bereits ihr 10-jähriges Bestehen feiert, stehen umfangreiche Informationen zum Thema nachhaltige Beschaffung und zu den bundesweiten Regelungen und Regelungen in den einzelnen Ländern zur Verfügung. In Hamburg ist beispielsweise für die Beschaffung öffentlicher Institutionen und Einrichtungen seit dem 19.01.2016 der „Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung der Freien und Hansestadt Hamburg“ verbindlich anzuwenden. Der Leitfaden wurde 2019 nochmals aktualisiert und enthält einen Kriterienkatalog, der ökologische Standards für zu beschaffende Waren definiert. Zusätzlich ist eine Negativliste mit Produkten enthalten, die durch Vergabe- und Beschaffungsstellen nicht eingekauft werden dürfen.

In anderen Ländern, wie zum Beispiel Dänemark, wird „Nachhaltigkeit“ inzwischen als ein vergaberelevanter Faktor bei den meisten Ausschreibungen berücksichtigt.

Die MuP-Group berücksichtigt bereits heute schon nachhaltige Faktoren bei der Entwicklung unterschiedlichster Projekte. Engineering for a better tomorrow!

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