Rückbau und Abfallentsorgung

IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHES GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR BAU UND BETRIEB EINER AUFBEREITUNGSANLAGE FÜR BOHRSCHLÄMME AUS HORIZONTALBOHRUNGEN

Projekt Details

Der Landkreis Uelzen hat im November 2017 mit dem flächendeckenden Ausbau des Glasfasernetzes mit einer Trassenlänge von insgesamt 1.400 km begonnen. Für rund 310 km dieser Strecke sind Horizontalbohrungen zur grabenlosen Leitungsverlegung vorgesehen. Dabei fallen rund 28.000 t Bohrschlamm an, die zu entsorgen sind. Zur Verwertung dieser Bohrschlämme hat sich der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen für eine Aufbereitungsanlage entschieden. Voraussetzung für Bau und Betrieb ist eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts Lüneburg:

Auftraggeber: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen
Gesamtprojektdauer: Gesamtprojektdauer: 11/2017 – 07/2019

Leistungsanteil der BIG:

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen beauftragte BIG mit dem immissionsschutzrechtlichen Antragsverfahren sowohl für die temporäre Zwischenlagerung von Bohrschlämmen auf dem Deponiekörper, als auch für Bau und Betrieb der Aufbereitungsanlage. Zu den übertragenen Aufgaben zählten auch die Durchführung des parallelen baurechtlichen sowie des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens, das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans zur bauleitplanerischen Absicherung der Erweiterungsfläche, sowie Veranlassung und Qualitätssicherung der Planungs- und Fachplanungsbeiträge, insbesondere zur Eingriffsregelung und zum Ausgleichskonzept. Aufgrund der bundesweit in dieser Konstellation noch nicht umgesetzten Anlagenkonfiguration ergab sich sowohl mit den beteiligten Fachbehörden als auch der Genehmigungsbehörde ein hoher Abstimmungsaufwand, der von BIG vorbereitet, koordiniert und fachlich begleitet wurde.

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